Adolf Krep, Präsident des Bundesamtes für den Zivildienst
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden", und "Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden", das bestimmen Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wurde unter dem Eindruck des 2. Weltkriegs in das Grundgesetz aufgenommen, zu einem Zeitpunkt, als es noch keine Wehrpflicht in Deutschland gab.
Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1956 gab es erste Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Der Deutsche Bundestag verabschiedete im Januar 1960 das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst.
Am 10. April 1961 traten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1937/38 - ihren damals 12 Monate dauernden Ersatzdienst an.
Heute haben sich die politischen, gesellschaftlichen und jugendspezifischen Verhältnisse im größer gewordenen Deutschland und damit auch die Bedingungen und Dimensionen des Zivildienstes erkennbar geändert.
Zivildienst ist in aller Regel Dienst am Menschen -hautnah und sehr direkt. Er kommt ohne persönliche Anteilnahme nicht aus. Zivildienstleistende kommen fast immer in eine menschliche Beziehung zu ihren Patienten oder Klienten. Und diese Beziehung gilt es, während der 13monatigen Dienstzeit in allen Höhen und Tiefen durchzuhalten.
Zivildienst ist staatlicher Pflichtdienst Doch anders als der Wehrdienst wird der Zivildienst in aller Regel in Einrichtungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege abgeleistet. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Zivildienststellen, dem für die verwaltungsmäßige Durchführung des Zivildienstes seit 1973 verantwortlichen Bundesamt für den Zivildienst in Köln und den politisch Verantwortlichen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bonn ist daher unerlässlich. Sie hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt.
Das 50jährige Bestehen des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung war der Anlass, diese Broschüre neu aufzulegen. Sie gibt einen Überblick über die historische Entwicklung sowie Aufbau und Organisation des Zivildienstes und vor allem über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, privater und öffentlicher Träger sowie des Umweltschutzes.
Köln, im April 1999
Adolf Krep
Präsident
Quelle: "Zivildienst", Broschüre des Bundesamtes für Zivildienst, 1999
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