Polnische Juden werden im Ghetto zusammengetrieben
Der Bundestag in Bonn hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die ein Leugnen nationalsozialistischer Massenmorde mit einem Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft. Bisher war der Straftatbestand der Voksverhetzung erst dann gegeben, wenn auch noch die Menschenwürde der Betroffenen verletzt wurde. Im April 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die "Auschwitz -Lüge" nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung sanktioniert werden kann, sondern dass schon die Behauptung, die Massenmorde in Auschwitz hätte es nie gegeben, strafbar ist.
Endstation: Auschwitz
Uns interessierte die Meinung der Opfer der nationalsozialistischen Massenmorde und was sie uns auch heute noch zu sagen haben. Dazu schrieben wir an die Jüdischen Gemeinden u.a. in Berlin, Dortmund und Münster und an das Jüdische Museum in Dorsten.
Sehr geehrte Damen und Herren!
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Für das Jahr 1994 haben wir das Thema "Der Bundestag beschließt eine Gesetzesänderung, die das Leugnen der nationalsozialistischen Massenmorde bestraft" gewählt.
Dürfen wir Sie bitten, einige Überlebende des Holocausts zu befragen und uns mitzuteilen, welche Botschaft die Opfer an die Jugendlichen heute haben (evtl. mit Namen der Befragten)?
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(Auszug aus dem Brief an die Jüdische Gemeinde Münster)
Aus Recklinghausen antwortete uns Harold Lewin, Überlebender des Holocausts. Für seine Antwort sind wir besonders dankbar, weil es sicher nicht selbstverständlich ist, für uns die qualvollen Erinnerungen an diese Zeit wach werden zu lassen.
Zeitungsartikel von Harold Lewin lesen
Aus Münster antwortete uns der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Sharon Fehr.
Aus Dorsten antwortete uns Thomas Ridder M.A., wissenschaftlicher Mitarbeiter des Jüdischen Museums (Historiker).
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