Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor. Nur derjenige, der als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten. Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz geregelt.
Der Grundwehrdienst ist seit dem 1. Januar 1996 von 12 Monaten auf 10 Monate verkürzt worden. Ein Zivildienstleistender muss weiterhin 12 Monate "dienen". Für uns Anlass genug, je einen Vertreter beider Gruppen und ihre Beweggründe vorzustellen.
Wir fragten nach, welche Gründe für die Entscheidung zwischen Wehr- und Zivildienst maßgeblich sind.
Antwort von Ansgar Plemper lesen
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Wir schrieben an den Präsidenten des Bundesamtes für Zivildienst, Herrn Adolf Krep. Die Antwort kam von Herrn Rüdiger Löhle aus der Redaktion der Broschüre "Zivildienst", die vom Bundesamt (s.o.) herausgegeben wird. Wir haben uns das Vorwort von Herrn Krep herausgesucht.
Adolf Krep zu 50 Jahren Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung
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