Landrat Gerd Wiesmann


DER LANDRAT DES KREISES BORKEN
 

Borken, 11.01.2000

Sehr geehrter Herr Hackenbroch

Vielen Dank für ihr Schreiben vom 03.01.2000, in dem Sie das Projekt Ihrer Klasse 9 a - die Teilnahme an einem Wettbewerb mit dem Thema "50 Jahre Bundesrepublik Deutschland" - vorstellen und gleichzeitig um meine Mitwirkung bitten. Gern will ich diesem Wunsch Ihrer Schülerinnen und Schüler nachkommen und Ihren - wie besprochen in kurzer Form - meine Auffassung zum Kommunalwahlrecht ab 16 mitteilen:

"Dass Erstwähler auf kommunaler Ebene schon ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können, begrüße ich sehr. Die kommunale Ebene - also die Städte und Gemeinden sowie die Kreise - bildet das eigentliche Lebensumfeld gerade der jungen Menschen. Erfahrungsgemäß interessieren sie sich in aller Regel auf sehr vielfältige Weise für die Entwicklung ihrer Heimatorte, sei es im Sport- oder Kulturbereich, bei den Freizeitangeboten oder im Natur- und Umweltschutz. Außerdem betreffen sie nicht selten Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte, aber auch der Kreistag ganz unmittelbar. Diese jungen Menschen sollen daher auch mit Einfluss nehmen können. Folglich halte ich es für konsequent im kommunalen Bereich das Alter für Erstwähler auf 16 Jahren abzusenken.

Davon erhoffe ich mir im übrigen, dass gleichzeitig das Interesse der Jugendlichen ganz allgemein an Kommunalpolitik größer wird und sich womöglich mehr von ihnen politisch engagieren. Das wäre sicherlich besonders wünschenswert!"

Sehr geehrter Herr Hackenbroch, dem lobenswerten Vorhaben Ihrer Klasse wünsche ich ein gutes Gelingen, vor allem auch viel Erfolg beim anstehenden Wettbewerb. Ich drücke Ihren Schülerinnen und Schülern dabei ganz fest die Daumen! Teilen Sie mir doch bitte zu gegebener Zeit mit, welches Ergebnis Ihre Schulklasse erzielen konnte.

Mit freundlichem Gruß

Gerd Wiesmann
 

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